Institutionelles Schutzkonzept
Die schrecklichen Erkenntnisse über sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche haben viel Selbstverständnis ins Wanken gebracht und Verunsicherung hervorgerufen. Es hat einige Zeit gedauert, bis das Ausmaß des Missbrauchs erkannt und anerkannt wurde. Noch immer ist die Kirche damit beschäftigt, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten. Gleichzeitig geht der Blick nach vorne, muss es Ziel sein, dafür zu sorgen, dass Missbrauch in der Kirche keinen Nährboden findet, dass Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen gut und sicher aufwachsen und dass sie sich darauf verlassen können, geachtet und respektiert zu werden. Daher wurden in den letzten Jahren verschiedene Präventionsmaßnahmen eingeführt – auch bei uns. Wir dürfen deshalb hier etwas näher ausführen.
Ziel der kirchlichen Präventionsarbeit ist eine „neue Kultur des achtsamen Miteinanders“. Der Weg zum achtsamen Miteinander führt nach der Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch über „transparente, nachvollziehbare, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen und Prozesse zur Prävention sexualisierter Gewalt“.
Diese Strukturen und Prozesse werden durch die Implementierung des institutionellen Schutzkonzeptes (iSK) in kirchlichen Einrichtungen erreicht. Die Bausteine des institutionellen Schutzkonzeptes sind in der Präventionsordnung des Bistums in den §§ 5 - 15 festgelegt. Die Präventionsordnung betrifft alle Institutionen und ihre Mitarbeitenden im Bereich der Diözese Regensburg, die für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene Sorge tragen.
Das iSK gibt die Möglichkeit, den Gefahren sexualisierter Gewalt aktiv entgegenzuwirken. Vereinbarte Regeln schaffen dabei Sicherheit und alle können mehr einander und aufeinander achten.
Verbindliche Verfahrenswege machen handlungsfähig. Mitarbeitende sollen informiert sein und aktiv werden, wenn sie Grenzüberschreitungen wahrnehmen oder gar einen Missbrauch vermuten. Betroffene sollen hilfreiche Anlaufstellen finden, um auf ihre Situation aufmerksam machen zu können. Verdachtsfälle müssen gemeldet und weitergeleitet werden, damit einer unguten Entwicklung rechtzeitig Einhalt geboten werden kann. Dafür müssen alle wissen, was sie tun können. Gehört und ernst genommen werden ist eine elementare Voraussetzung dafür, als Person mit meinen Grenzen geachtet zu werden.
Das Erstellen des institutionellen Schutzkonzeptes, das Anwenden und am Leben erhalten bleibt ein ständiger Prozess. Denn es geht darum, dass Kinder und Jugendliche in unseren Pfarreien gut aufgehoben sind. Dass sie den bestmöglichen Schutz erhalten, den wir geben können. Es geht darum, in unseren Pfarreien die neue Kultur der Achtsamkeit zu leben. Ein achtsamer Umgang miteinander, der den anderen und seine Bedürfnisse in den Blick nimmt, den anderen und seine Grenzen achtet. Und es geht darum, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen.
Ein achtsamer Umgang miteinander ist und bleibt eine Grundvoraussetzung. Achtsamkeit ist eine grundsätzliche Geisteshaltung im täglichen Miteinander. Auch die Deutsche Bischofskonferenz fordert in ihrer Rahmenordnung eine „neue Kultur des achtsamen Miteinanders“. Zur Umsetzung dieser neuen Kultur der Achtsamkeit sind alle aufgerufen.
In der Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz wird dieses achtsame Miteinander näher beleuchtet. Die Kultur der Achtsamkeit hat verschiedene Aspekte, sie
Ø bedeutet ein Umdenken im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Ø bedeutet ein Umdenken im Umgang mit allen Verantwortlichen in unserer Kirche und mit uns selbst
Ø besteht aus gemeinsamen Überzeugungen, Werten und Regeln, die in tief empfundenen Gefühlen der Billigung oder Missbilligung verankert sind
Ø ist getragen von Fachwissen und Feedbackkultur
Ø lässt neue Gewohnheiten entstehen, die gemeinsam gelebt werden
Ø bedeutet zurücktreten von gewohnten Denkmustern und Wahrnehmungsfiltern mit Einnehmen einer „Weitwinkelsicht“
Ø bedeutet anderes Handeln: Hinsehen und nicht wegschauen, handlungsfähig sein und Zivilcourage zeigen und fördern
Ø hilft, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche oder erwachsene Schutzbefohlene aufzubauen
Ø bedeutet feinfühliger werden, wie Rechte von Kindern und Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen und deren Partizipation in den Mittelpunkt gestellt werden können.
Achtsamkeit beginnt im Umgang mit sich selbst, mit den eigenen Gefühlen, mit Ideen und Kritik, mit Transparenz und Zusammenarbeit. Dies bedeutet, die eigenen Gefühle besser wahrzunehmen, kritische Impulse zuzulassen und im eigenen Handeln Transparenz und Partizipation umzusetzen. Dies kann erleichtern und das eigene Handeln bereichern.
Achtsamkeit erfordert Aufmerksamkeit und Sensibilität. Durch ein Mehr an Achtsamkeit wird für Kinder und Jugendliche eine sichere Umgebung geschaffen: Das Gespür für ihre Bedürfnisse und ihre Rechte wird geschult, ihre Beteiligung an der Lebensgestaltung gefördert und ernst genommen. Sie sollen in den Mittelpunkt des Handels gestellt werden.
Die Prävention ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Ziel der katholischen Kirche ist es, allen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Geiste des Evangeliums und auf der Basis des christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten.
In diesem Lern- und Lebensraum müssen menschliche und geistliche Entwicklung gefördert sowie Würde und Integrität geachtet werden. Dabei soll vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Auch psychische und physische Grenzverletzungen sind zu vermeiden.
Prävention als Grundprinzip professionellen Handelns trägt bei Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen dazu bei, dass sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden. Dabei ist die Sexualität als ein Bereich des menschlichen Lebens zu würdigen: „Gott selbst hat die Geschlechtlichkeit erschaffen, die ein wunderbares Geschenk für seine Geschöpfe ist.“ (Papst Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia vom 19. März 2016, Nr. 150.)
Für unsere Pfarreiengemeinschaft Siegenburg-Train-Niederumelsdorf haben wir auf Grundlage des bisher Gesagten ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet. Dieses beinhaltet u. a. Verhaltenskodex, Personengruppen, Führungszeugnis, Selbstauskunft, Verpflichtungserklärung, Präventionsschulung, Beschwerdewege.
Dieses Schutzkonzept wurde vom Gesamtpfarrgemeinderat Siegenburg-Train-Niederumelsdorf und von den drei Kirchenverwaltungen beschlossen und auch von der Diözese Regensburg bzw. von der Präventionsbeauftragten in der Diözese, Frau Dr. Judith Helmig, genehmigt.
Das Präventionskonzept erhalten Sie in unseren beiden Pfarrbüros in Siegenburg und Train. Sie finden es ebenso hier auf der Homepage unserer Pfarreiengemeinschaft (siehe unten).
Eine Ausfertigung haben alle Mitarbeitenden in unserer Pfarreiengemeinschaft erhalten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Wie wir bereits zu Beginn ausführten: Unser aller Ziel muss es sein, dafür zu sorgen, dass Missbrauch in der Kirche keinen Nährboden findet, dass Kinder und Jugendliche bei uns gut und sicher aufwachsen und dass sie sich darauf verlassen können, geachtet und respektiert zu werden.
Das Schutzkonzept können Sie ausführlich nachlesen, siehe folgende pdf-Datei:
Hier gelangen Sie zur Präventionsseite des Bistums Regensburg:
Prävention | Bistum Regensburg (bistum-regensburg.de)